Evangelische Erwachsenenbildung Thüringen

"Bilde dich selbst, und dann wirke auf andere durch das, was du bist." WILHELM VON HUMBOLDT

Förderung


Die EEBT vergibt Fördermittel an Kooperationspartner (z.B. Kirchengemeinden, diakonische und andere Einrichtungen, Vereine und Initiativen), deren Sitz auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen liegt und die Bildungsveranstaltungen für Erwachsenene entsprechend dem Selbstverständnis der EEBT durchführen. Grundlage ist das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz.

Sie bieten selbst Bildungsveranstaltungen in Thüringen an?

Sie benötigen Mittel zur Weiterbildung Ihres Personals?

Regelförderung


Die EEBT vermittelt staatliche Fördermittel an Einrichtungen der Evangelischen Kirche und Kooperationsmitglieder auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen, welche Bildungsveranstaltungen für Erwachsene durchführen. Sie ist ein vom Freistaat Thüringen anerkannter Träger der Erwachsenenbildung. Erwachsenenbildung wird durch den Freistaat Thüringen finanziell gefördert. Grundlage der Förderung ist das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThEBG).

So einfach geht's


Füllen Sie den Antrag aus und schicken ihn per Post an die EEBT Landesgeschäftsstelle.

Zu einem vollständigen Antrag gehören:

  • das vollständig ausgefüllte Formular Antrag auf Förderung einer Veranstaltung nach ThEBG mit Unterschrift
  • ein Veröffentlichungsnachweis (Flyer, Veranstaltungsprogramm o.Ä.) zu der Veranstaltung(sreihe), für welche Sie die Förderung beantragen.

Veranstaltungen eines Jahres können auch gesammelt bei der EEBT abgerechnet werden. 

Einsendeschluss für den Antrag ist jeweils der 30. April des Folgejahres.

Der Förderbetrag wird im 3. Quartal des Folgejahres überwiesen.

Gefördert werden


  • Bildungsveranstaltungen oder Bildungselemente von Maßnahmen.
  • Die Veranstaltungen müssen eine erwachsenenpädagogische Struktur und Zielstellung sowie deutlichen Bildungscharakter haben (Thema, Zielformulierung etc.).
  • Gefördert werden Veranstaltungen, wenn innerhalb Thüringens mindestens 8 Personen ab 16 Jahren daran teilnehmen (ohne ReferentInnen). Für Angebote für Menschen mit Behinderung gilt unabhängig von den obigen Ausführungen eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen, wobei als Nachweis der Behinderung durch den Teilnehmer der Schwerbehindertenausweis vorzulegen ist. Die Vorlage des Ausweises muss versichert werden. Alphabetisierungsmaßnahmen sind unabhängig von ihrer Teilnehmendenzahl berücksichtigungsfähig.
  • Die Veranstaltungen müssen nachweislich öffentlich angekündigt werden (Presse, Programmheft, Plakat, Flyer, Website etc.).
  • Die Förderung von Seminaren und Studienreisen orientiert sich am tatsächlichen Programm. Dieses sollte daher immer mit eingereicht werden. Andernfalls gibt es eine Pauschalförderung, die unter Umständen geringer ausfällt.
  • Gefördert wird nur, wenn die Maßnahme nicht anderweitig kostendeckend öffentlich bezuschusst wird. Eigene Überschusserwirtschaftung (z.B. durch Teilnehmerbeiträge) schließt eine Förderung nicht aus.

Nicht gefördert werden


  • kulturelle Darbietungen, wie Feste und Feiern, Museen- und Theaterbesuche, Konzerte und Kinoveranstaltungen oder Ähnliches, die überwiegend auf Erholung, Unterhaltung und Geselligkeit ausgerichtet sind
  • Tanz-, Musizier- sowie Sport- bzw. Gesundheitskurse und ähnliches sind bis zu 24 UE je Kurs berücksichtigungsfähig. Bei darüberhinausgehenden UE wird von einem kontinuierlichen Übungs- und Trainingsbetrieb ausgegangen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 ThürEbVO).
  • Gottesdienste, Andachten, Mitarbeiterkreise, Chor- oder Orchesterproben und Ähnliches
  • Sprachkurseinstufungen sowie Prüfungen und Tests gehören ebenfalls zu den nicht berücksichtigungsfähigen Veranstaltungen, da hier vorhandenes Wissen abgerufen wird.
  • Bei Studienreisen sind jeweils die An- und Abreisezeiten und evtl. Rahmenprogramme nicht berücksichtigungsfähig.
  • Bildungsveranstaltungen, die bereits anderweitig kostendeckend öffentlich bezuschusst werden (öffentlich bezuschusst bedeutet, dass für das Projekt weitere Drittmittel aus Kommune, Land, Bund oder EU bezogen werden; Drittmittel von Kirchen, Stiftungen, Sponsoringpartnern aus der freien Wirtschaft etc. sind zulässig)

Im Detail


Welche Veranstaltungen können gefördert werden?
Gefördert werden Seminare, Kurse, Vorträge, Führungen zu allgemeinen, kirchlichen, theologischen, kulturellen, politischen, ökologischen und ähnlichen Themen; ebenso thematische Angebote für bestimmte Berufs-, Interessen- oder Betroffenengruppen (z.B. für Erzieher, Senioren, Trauernde), Kurse zum Erlernen kreativer Techniken, zur Gesunderhaltung (z.B. Yoga, Ernährungsthemen, Fasten, Gymnastik) oder zur Vermittlung von Fähigkeiten und Wissen in Kinderbetreuung, Altenpflege, Erziehung etc.

Tanz- sowie Sport- bzw. Gesundheitskurse sind bis zu 24 Unterrichtseinheiten (UE) je Kurs berücksichtigungsfähig. Bei darüberhinausgehenden UE wird von einem kontinuierlichen Übungs- und Trainingsbetrieb ausgegangen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 ThürEbVO).

Bei Studienreisen sind jeweils die An- und Abreisezeiten und evtl. Rahmenprogramme nicht berücksichtigungsfähig.

Auf welcher Grundlage und wie hoch wird gefördert?
Gefördert werden die tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE beträgt 45 Minuten. Für jede UE wird ein einheitlicher Förderbetrag gezahlt. Die Höhe des Betrages hängt von der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Landes ab. Der aktuelle Förderbetrag beträgt 4,00 €/UE. Eine Förderung lohnt sich vor allem, wenn Sie viele Bildungsveranstaltungen im Jahr anbieten. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Folgejahr.

Muss ich bei einer Veranstaltungsreihe für jede Einzelveranstaltung einen extra Antrag ausfüllen?
Dies hängt von der Art der Veranstaltungsreihe ab. Handelt es sich um einen Kurs oder ein Seminar, an welchem immer dieselben Personen teilnehmen, so genügt ein Antrag. Geht es aber etwa um eine Vortragsreihe, bei der jedes Mal ein anderes Publikum anwesend ist, so muss für jede Veranstaltung ein separater Antrag gestellt werden.

Welche Fristen müssen bei der Antragstellung beachtet werden?
Die ausgefüllten Anträge und die Veröffentlichungsbelege müssen spätestens bis 15. März des folgenden Jahres in der Landesgeschäftsstelle vorliegen.

Weiterbildungsförderung


Die EEBT fördert die Fortbildung von Mitarbeitenden durch Zuschüsse zu Fortbildungen von haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden für die Arbeit mit Erwachsenen. 

Bezuschusst werden:

  • Kosten der Fortbildung (Teilnahmeentgelte/Tagungspauschalen, Prüfungsgebühren, Honorarkosten bei internen Mitarbeiterfortbildungen, Mietkosten einschließlich Nebenkosten für Veranstaltungsräume)
  • Reise- und Aufenthaltskosten (es gelten die Bestimmungen nach dem Thüringer Reisekostengesetz)

Nicht zuschussfähig sind Verpflegungsaufwendungen sowie Reisekosten für Fortbildungen an der eigenen Arbeitsstätte.

So einfach geht's


Schicken Sie uns einen formlosen Antrag, der folgende Angaben enthält:

  • für welche Weiterbildung wird der Zuschuss beantragt? (Titel, Art der Weiterbildung, Anbieter)
  • für welche Person(en) wird er beantragt? (Name, Beruf, haupt- od. ehrenamtlich, in welcher professionellen Beziehung zu Ihnen)
  • zu welchem Zweck soll diese Person weitergebildet werden?
  • wie hoch sind die Kosten für diese Weiterbildung insgesamt?
  • haben Sie um weitere Zuschüsse bei anderen Einrichtungen (z.B. Kirchenkreis etc.) gebeten? wenn ja, in welcher Höhe wurden Sie bewilligt?
  • Ansprechpartner mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer)

Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post, E-Mail oder Fax an die EEBT Landesgeschäftsstelle.

Die Antragstellung kann auch im Nachgang einer Weiterbildung erfolgen, muss jedoch bis spätestens 20. Dezember des laufenden Jahres in der EEBT Landesgeschäftsstelle eingegangen sein, in welchem sie absolviert wurde. 

Ihr Ansprechpartner


Thomas Ritschel

Thomas Ritschel

Fon 0361 222 48 47 11
t.ritschel@eebt.de

Die EEBT bezuschusst eine Mitarbeiterweiterbildung in der Regel durch eine Anteilsfinanzierung, unter günstigen Umständen auch in voller Höhe. Die Entscheidung über die Förderhöhe wird am Ende eines Haushaltsjahres getroffen. Die Auszahlung erfolgt im ersten Quartal des Folgejahres. 

Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass der Antragsteller eine evangelische Kirchengemeinde oder evangelische Einrichtung auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen ist. 

Bei einer anteiligen Förderung sind als Nachweis eine Kopie der Rechnung über den Teilnehmerbeitrag für die Weiterbildung sowie eventuelle Fahrtkostenbelege und Belege über die Kosten für Unterkunft in Kopie einzureichen. 

Werden die Weiterbildungskosten vollständig erstattet, sind alle Belege im Original einzureichen.