"Bilde dich selbst, und dann wirke auf andere durch das, was du bist." WILHELM VON HUMBOLDT
Die EEBT vergibt Fördermittel an Kooperationspartner (z.B. Kirchengemeinden, diakonische und andere Einrichtungen, Vereine und Initiativen), deren Sitz auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen liegt und die Bildungsveranstaltungen für Erwachsenene entsprechend dem Selbstverständnis der EEBT durchführen. Grundlage ist das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz.
Sie bieten selbst Bildungsveranstaltungen in Thüringen an?
Sie suchen einmalig eine Unterstützung für ein Bildungsprojekt?
Sie benötigen Mittel zur Weiterbildung Ihres Personals?
Die EEBT vermittelt staatliche Fördermittel an Einrichtungen der Evangelischen Kirche und Kooperationsmitglieder auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen, welche Bildungsveranstaltungen für Erwachsene durchführen. Sie ist ein vom Freistaat Thüringen anerkannter Träger der Erwachsenenbildung. Erwachsenenbildung wird durch den Freistaat Thüringen finanziell gefördert. Grundlage der Förderung ist das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThEBG).
Füllen Sie den Antrag aus und schicken ihn per Post an die EEBT Landesgeschäftsstelle.
Zu einem vollständigen Antrag gehören:
Veranstaltungen eines Jahres können auch gesammelt bei der EEBT abgerechnet werden.
Einsendeschluss für den Antrag ist jeweils der 15. März des Folgejahres.
Der Förderbetrag wird im 3. Quartal des Folgejahres überwiesen.
Fon 0361 222 48 47 0
s.schmidt@eebt.de
Welche Veranstaltungen können gefördert werden?
Gefördert werden Seminare, Kurse, Vorträge, Führungen zu allgemeinen, kirchlichen, theologischen, kulturellen, politischen, ökologischen und ähnlichen Themen; ebenso thematische Angebote für bestimmte Berufs-, Interessen- oder Betroffenengruppen (z.B. für Erzieher, Senioren, Trauernde), Kurse zum Erlernen kreativer Techniken, zur Gesunderhaltung (z.B. Yoga, Ernährungsthemen, Fasten, Gymnastik) oder zur Vermittlung von Fähigkeiten und Wissen in Kinderbetreuung, Altenpflege, Erziehung etc.
Tanz- sowie Sport- bzw. Gesundheitskurse sind bis zu 24 Unterrichtseinheiten (UE) je Kurs berücksichtigungsfähig. Bei darüberhinausgehenden UE wird von einem kontinuierlichen Übungs- und Trainingsbetrieb ausgegangen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 ThürEbVO).
Bei Studienreisen sind jeweils die An- und Abreisezeiten und evtl. Rahmenprogramme nicht berücksichtigungsfähig.
Auf welcher Grundlage und wie hoch wird gefördert?
Gefördert werden die tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE beträgt 45 Minuten. Für jede UE wird ein einheitlicher Förderbetrag gezahlt. Die Höhe des Betrages hängt von der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Landes ab. Der aktuelle Förderbetrag beträgt 4,00 €/UE. Eine Förderung lohnt sich vor allem, wenn Sie viele Bildungsveranstaltungen im Jahr anbieten. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Folgejahr.
Muss ich bei einer Veranstaltungsreihe für jede Einzelveranstaltung einen extra Antrag ausfüllen?
Dies hängt von der Art der Veranstaltungsreihe ab. Handelt es sich um einen Kurs oder ein Seminar, an welchem immer dieselben Personen teilnehmen, so genügt ein Antrag. Geht es aber etwa um eine Vortragsreihe, bei der jedes Mal ein anderes Publikum anwesend ist, so muss für jede Veranstaltung ein separater Antrag gestellt werden.
Welche Fristen müssen bei der Antragstellung beachtet werden?
Die ausgefüllten Anträge und die Veröffentlichungsbelege müssen spätestens bis 15. März des folgenden Jahres in der Landesgeschäftsstelle vorliegen.
Die EEBT fördert Bildungsprojekte in der offenen Erwachsenenbildungsarbeit mit 200 bis 500 Euro pro Projekt pro Jahr.
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Kirchenkreise, evangelische Einrichtungen und Initiativen aus dem Freistaat Thüringen, die im Jahr 2024 ein Bildungsprojekt durchführen.
Gefördert werden können längerfristige Bildungsprojekte, aber auch thematische Reihen, Kurse oder Einzelveranstaltungen, die eine aktive Beteiligung ermöglichen und die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen aus Religion, Politik oder Gesellschaft fördern. Die Veranstaltungen müssen für Erwachsene ab 16 Jahren gestaltet sein.
Im Jahr 2024 legt die EEBT den Förderschwerpunkt auf innovative Projekte, bei denen neue Zielgruppen erschlossen oder ein neues Bildungsformat erprobt oder eine neue Veranstaltungsreihe initiiert werden. Parallel dazu unterstützt die EEBT Veranstalter, die so etwas planen, in einem Workshop.
Schicken Sie uns einen formlosen Antrag, bestehend aus:
Förderfähige Kosten
Bitte beachten Sie, dass nur Kosten förderfähig sind, die einen direkten Bezug zu einer Bildungsveranstaltung haben und den folgenden Kostenarten entsprechen:
Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post oder E-Mail an die EEBT Landesgeschäftsstelle.
Fon 0361 222 48 47 0
Mobil 0179 4226471
a.hollmann@eebt.de
EEBT Landesgeschäftsstelle
Allerheiligenstraße 15a
99084 Erfurt
Das Leitungsteam der EEBT trifft zeitnah nach Eingang des Antrags die Entscheidung über die Vergabe der Projektförderung. Wenn die zur Verfügung stehenden Mittel im Laufe des Jahres aufgebraucht sind, kann keine Förderung mehr gewährt werden.
Der Förderbetrag wird als Vorschuss auf die Abrechnung gewährt und zu Beginn des Projektes ausgezahlt. Die Projektmittel müssen innerhalb des beantragten Jahres eingesetzt und bis spätestens 31. Dezember verbraucht sein. Nicht verbrauchte Mittel sind zurückzuzahlen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Abrechnung muss bis spätestens 31. Januar nach dem Jahr der Durchführung erfolgen.
Als Belege reichen Sie bitte Folgendes ein:
Gutes Gelingen für Ihr Projekt!
Die EEBT fördert die Fortbildung von Mitarbeitenden durch Zuschüsse zu Fortbildungen von haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden für die Arbeit mit Erwachsenen.
Bezuschusst werden:
Nicht zuschussfähig sind Verpflegungsaufwendungen sowie Reisekosten für Fortbildungen an der eigenen Arbeitsstätte.
Schicken Sie uns einen formlosen Antrag, der folgende Angaben enthält:
Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post, E-Mail oder Fax an die EEBT Landesgeschäftsstelle.
Die Antragstellung kann auch im Nachgang einer Weiterbildung erfolgen, muss jedoch bis spätestens 20. Dezember des laufenden Jahres in der EEBT Landesgeschäftsstelle eingegangen sein, in welchem sie absolviert wurde.
Die EEBT bezuschusst eine Mitarbeiterweiterbildung in der Regel durch eine Anteilsfinanzierung, unter günstigen Umständen auch in voller Höhe. Die Entscheidung über die Förderhöhe wird am Ende eines Haushaltsjahres getroffen. Die Auszahlung erfolgt im ersten Quartal des Folgejahres.
Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass der Antragsteller eine evangelische Kirchengemeinde oder evangelische Einrichtung auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen ist.
Bei einer anteiligen Förderung sind als Nachweis eine Kopie der Rechnung über den Teilnehmerbeitrag für die Weiterbildung sowie eventuelle Fahrtkostenbelege und Belege über die Kosten für Unterkunft in Kopie einzureichen.
Werden die Weiterbildungskosten vollständig erstattet, sind alle Belege im Original einzureichen.