"Bilde dich selbst, und dann wirke auf andere durch das, was du bist." WILHELM VON HUMBOLDT
Die EEBT bezuschusst eine Mitarbeiterweiterbildung in der Regel durch eine Anteilsfinanzierung, unter günstigen Umständen auch in voller Höhe. Die Entscheidung über die Förderhöhe wird am Ende eines Haushaltsjahres getroffen. Die Auszahlung erfolgt im ersten Quartal des Folgejahres.
Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass der Antragsteller eine evangelische Kirchengemeinde oder evangelische Einrichtung auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen ist.